Auszüge aus einem Brief vom 1.8.2015 an die Medien

„Unsere Aktion „offener Brief “ zum Thema Badeverbot an den OB Mannheims sollte die Situation klären, die sich in Anbetracht eines kurz zuvor sich ereigneten Vorfalls auf Höhe des Strandbades ergab. Deshalb stand für uns vor allem die Frage im Mittelpunkt:„Was spricht dagegen, am Strandbad Mannheim„Baden auf eigene Gefahr“ zu erlauben?“ Mit anderen Worten: Welche juristische Grundlage gibt es, den Bürgern das Baden in einem öffentlichen Gewässer zu verbieten und gäbe es nicht geeignetere Wege, um die an sich schizophrene Situation am Strandbad zu regeln und den Bürgern mehr Selbstverantwortung zuzugestehen. Bislang haben wir noch keine offizielle Antwort erhalten.

Zum Thema Baden im Rhein haben wir viel recherchiert und nur einige Beispiele, wie andere Städte mit diesem Thema verantwortlich umgehen, unten angefügt:
Es gibt nicht wenige Städte, die es der Verantwortung der Menschen überlassen im Rhein zu schwimmen, allerdings mit deutlichen Hinweisen auf die Gefahren des Schwimmens an dieser Stelle.

Baden auf eigene Gefahr mit Warnung:
Ingelheim:  http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/chillig-oder-igitt-ist-baden-im-rhein-unbedenklich/-/id=1682/did=15778986/nid=1682/u7wcfa/
Bonn: „Das Schwimmen im Rhein ist nicht grundsätzlich verboten, aufgrund der Gefahren rät die Stadtverwaltung jedoch dringend davon ab. Ein Badeverbot besteht jeweils 100 Meter vor und hinter Hafeneinfahrten, Brücken, Anlegestellen und sonstigen Einbauten.“

http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/feuerwehr_und_rettungsdienst/damit_sie_sicher_sind/15337/index.html?lang=de

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat auch kein generelles Badeverbot sondern warnt nur, übrigens auch vor Schwimmen in Baggerseen:
https://www.duesseldorf.de/freizeit_aktiv/badeseen/

Im übrigen gilt immer noch die „Rheinbadeverordnung“ aus dem Jahre 1970:
http://www.wsa-bingen.wsv.de/pdf/Badeverordnung.pdf
Diese sieht für Mannheim nur ein Badeverbot „von Stromkilometer 412,35 bis Stromkilometer 416,75 und von Stromkilometer 423,50 bis Stromkilometer 431,80 (rechtes Ufer)“ vor. Das gilt also nicht für den Bereich des Strandbades, wie Sie in dieser Quelle nachlesen können:
http://www.erlebnis-oberrhein.de/kilometer400.html

Sollte der Hauptgrund für das Verbot in der schlechten Wasserqualität liegen, dann sollte man doch auch die Bürger korrekt darüber informieren und als Stadt Fürsorgepflicht auch so verstehen, dass man an dieser Situation etwas ändert. Die Informationen, die uns zur Wasserqualität vorliegen, besagen allerdings anderes. Wir sind dabei in Kontakt mit dem Chemieprofessor und Rheinschwimmer Dr. Andreas Fath von der Hochschule Furtwangen und haben von dort folgende Info erhalten: Nirgends im Rhein wurden kritische Grenzwerte überschritten.
(
http://www.rheines-wasser.eu/wp-content/uploads/2014/11/PM-014-Wassersymposium-Ergebnisse.pdf )

Und so scheint unsere Frage an den OB von Mannheim mehr als berechtigt:

„Was spricht dagegen, am Strandbad Mannheim„Baden auf eigene Gefahr“ zu erlauben?“