Mannheimer Strandbad: Stadt will Grillzone im Grünen begrenzen

Mannheimer Strandbad: Stadt will Grillzone im Grünen begrenzen

Strandbad Ausnahme für Hundebesitzer / Fahrräder bleiben im Naherholungsgebiet verboten / Ehemaliger Verwaltungsrichter Jörg Schmidt klagt gegen Badeverbot

Fällt das Badeverbot am Strandbad? Beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe ist eine Klage dagegen anhängig. Im kommenden Jahr sollen zudem zahlreiche Neuregelungen in dem Naherholungsgebiet am Rhein greifen.

© Tröster

grillzone begrenzen

Neue, strengere Regeln fürs Grillen am Strandbad sollen ab der kommenden Saison – also ab 15. März 2020 – gelten. Am Dienstag (9. Juli) befasst sich der Gemeinderat mit einer neuen Benutzungsordnung für das traditionsreiche Naherholungsgebiet im Neckarauer Rheinbogen. „Wir haben bei gutem Wetter mehrfach über 100 Einzelgrills gezählt“, macht Uwe Kaliske, Leiter des fürs Strandbad zuständigen Rathaus-Fachbereichs Sport und Freizeit, das Problem deutlich. In den vergangenen eineinhalb Jahren erörterte er das Thema mit dem Gemeinderat, dem Neckarauer Bezirksbeirat und dem Verein Mannheimer Strandbad (Mastra).

„Viele Besucher, die mit Kühltaschen, Campingtischen und Grills ans Strandbad kommen, fahren mit dem Auto“, so Kaliske. Und „zwei Drittel der Autos“, ergänzt Mastra-Vorsitzende Gisela Korn-Pernikas, „haben keine Mannheimer Nummernschilder“. Die Wiese, so steht es in der Beschlussvorlage des Rats, sei deswegen bei schönem Sommerwetter oft schon vormittags überfüllt. Besucher kämen „in großer Gruppenstärke“, der Grillrauch führe dann oft zu Belästigungen anderer Strandbad-Gäste, etwa im nahegelegenen Lokal Purino.

Feste Feuerstellen geplant

Eine Grillzone mit zwölf festen Feuerstellen soll Abhilfe schaffen – mobile Einzelgrills sind ab nächstes Jahr verboten. Zugleich darf man sich in der Grillzone nicht mehr zum Verzehr niederlassen, so dass die Glut zum Brutzeln quasi abwechselnd von allen genutzt werden kann. Wenn nicht mehr individuell gegrillt werden darf, so die Hoffnung der Strandbad-Akteure, kommen weniger Besucher mit dem Auto. „Das würde dann auch die Parkplatzsituation entschärfen“, sagt Korn-Pernikas. Seit Juni gilt im Franzosenweg komplett Halteverbot, so dass die schmale Zufahrtsstraße bei Hochbetrieb im Naherholungsgebiet nicht dauernd verstopft ist. Den Franzosenweg zur Fahrradstraße umzuwidmen, wie es Mastra-Chefin Korn-Pernikas vorschlägt – soweit will man im Rathaus allerdings nicht gehen. Immerhin: Es sollen eine Fahrradspur am Franzosenweg sowie mehr Radstellplätze geschaffen werden, denn das Mitnehmen von Fahrrädern ins Strandbad hinein bleibt künftig genauso wie das Mitnehmen von Hunden verboten.

Hier waren es vor allem Besucher der Gaststätte, die wenig Verständnis dafür aufbrachten, dass sie mit ihrem Vierbeiner nicht durchs Strandbad hindurch zu dem Lokal, in dem Hunde erlaubt sind, gehen dürfen. Für sie soll nun der Wirtschaftsweg beim Strandbad-Haupteingang auf der Rückseite des Gaststättengebäudes als Zugang ausnahmsweise geöffnet werden.

Unklar ist indessen, ob künftig am Strandbad wieder im Rhein geschwommen werden darf. „Das würden wir uns sehr wünschen“, sagt Gisela Korn-Pernikas und verweist auf Städte wie Basel, Köln oder das benachbarte Worms. Nur bei uns ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt“. Gegen das Verbot hat der frühere SPD-Stadtrat und ehemalige Vizepräsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, Jörg Schmidt, geklagt.

„Wir schätzen die Gefahrensituation vor Ort so ein, dass ein Badeverbot richtig ist“, sagte Bürgermeister Lothar Quast (SPD) vergangene Woche in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Gemeinderats. Die Freien Wähler/Mannheimer Liste hatten die Aufhebung des Badeverbots gefordert, auch die Grünen hatten nach Möglichkeiten gefragt, das Baden auf eigene Gefahr zu erlauben.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt plädiere wegen der Strömungsverhältnisse im Rhein ebenfalls für das Verbot, so Quast. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wo Schmidts Klage anhängig ist, müsse nun abgewartet werden. Er betonte aber auch: Mannheim biete genügend Möglichkeiten zum Schwimmen. Zum Beispiel, so Korn-Pernikas, außerhalb des Strandbads. Dort sei das Baden im Fluss zumindest nicht verboten. (mit imo)

Neue Benutzungsordnung Strandbad: www.bit.ly/32eDbxL 

© Mannheimer Morgen, Dienstag, 09.07.2019