Baden am Strandbad auf eigene Gefahr erlauben?

Hierzu unsere Überlegungen:

Es gibt zahlreiche Gemeinden und Städte, die das Baden im Rhein nicht verboten haben bzw. sogar Flussschwimmbäder eingerichtet haben (z.B. Basel, Stein am Rhein, Mainz).

Mannheim wirbt zu Recht seit Jahren damit, „die Stadt an den zwei Flüssen“ zu sein und ein „Leben am Fluss“ mit hoher Lebensqualität für die hier lebenden Menschen zu bieten. Der beliebte Freizeitort Mannheimer Strandbad ist ein besonders schöner Ort in der Stadt mit seinem vielen Grün und dem langen Strand am Wasser, der einlädt sich dort kostenlos niederzulassen.

Das Badeverbot am Strandbad Mannheim wurde in Jahren erlassen, als das Wasser durch fehlende Kläranlagen und Industrieverschmutzungen eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen darstellte. Aber damals wie auch heute hat sich eine große Zahl „alter Strandbadler“ nicht abhalten lassen, in ihrem Rhein zu schwimmen und sich entlang des Strandbades am Rand treiben zu lassen.

Inzwischen ist das Wasser im Rhein von nachweislich guter Badequalität, was u.a. auch der Rheinschwimmer Herr Fath bei seiner Aktion durch Wasserproben festgestellt hat. Der Grund für das damals ausgesprochene Badeverbot besteht also nicht mehr.

Seit vielen Jahren und Generationen ist das Schwimmen im Rhein am Strandbad Mannheim für die Menschen eine liebgewonnene und preisgünstige Freizeitbeschäftigung und Naherholung. Von gefährlichen Strömungen und Strudeln ist im Bereich des Strandbades nichts zu merken, durch die Kurve ist sogar die Fließgeschwindigkeit gebremst. Es gab im Bereich des Mannheimer Strandbades unseres Wissens nach keine Unfälle oder gar Tote zu beklagen. 

Das Leben als solches birgt viele Gefahren. Auch wenn die Kommunen gegenüber ihren Bürgern eine Fürsorgepflicht aufrechterhalten wollen, müssen sie abwägen, inwieweit sie die Freiheit und die Selbstverantwortung der Menschen einschränken dürfen. Der freie Zugang zu gutem Wasser auch zu Zwecken der Abkühlung ist unseres Erachtens ein hohes Gut. Dies wird umso wichtiger, je stärker sich die Veränderungen durch den Klimawandel auch in unserer Region zeigen. Mit zunehmenden Hitzeperioden ergibt sich am Strandbad dann immer häufiger die geradezu paradoxe Situation, dass die Bürger am Strand liegen, vor sich sauberes kühles Wasser sehen und nicht darin schwimmen dürfen. Keine Behörde wird auf Dauer dieses Badeverbot durchsetzen können, wie man jeden Tag am Strandbad sehen kann.

Rund um Mannheim gibt es eine Menge Badestellen, z.B. Vogelstangsee, Rheinauer See, Altriper Seen usw., die ohne Badeaufsicht freigegeben sind zum Schwimmen auf eigene Gefahr. Es bedarf also unseres Erachtens am Strandbad bei Freigabe zum Schwimmen „auf eigene Gefahr“ nicht unbedingt einer Aufsicht des Badebetriebes.

Notwendig wäre jedoch auch schon heute eine deutlich erkennbare Trennungslinie zwischen Schifffahrtsrinne und Badebereich. Gefährlich sind dabei in der Regel nicht die großen Frachtschiffe sondern vielmehr die teils unverantwortlich nahe am Rand fahrenden, schnellen und übrigens auch sehr lauten Sportboote und Jet Skis.

Von unserem alten und neuen Oberbürgermeister erwarten wir Verständnis für dieses Grundbedürfnis unserer Bevölkerung. Bei der Einweihung des neuen Strandbadrestaurants 2007 gab es schon Überlegungen, dass am Strandbad wieder Badebetrieb möglich sein sollte. Wir wünschen uns vor allem eine sachgerechte und menschenfreundliche Antwort auf die Frage vieler Mannheimer:

Warum wird am Strandbad Mannheim „Baden auf eigene Gefahr“ nicht erlaubt?

i.A. Gisela Korn-Pernikas,

Vorsitzende von MASTRA e.V.