Strandbadsaison beginnt – neue Regelungen beginnen auch!

Liebe Strandbadfreunde,

endlich beginnt die ersehnte neue Strandbadsaison, auf die wir uns alle so gefreut haben – endlich wieder Sonne genießen, den Strand, Luft und die erwachende Natur.

Die neue Saison bringt auch neue Regeln mit sich, die ab dem 15.03.2020 nun gelten auf die wir hinweisen wollen – siehe den Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Mannheim unten!

Leider wird auch Corona Einschränkungen am Strandbad nach sich ziehen – wir bitten die entsprechenden Aushänge vor Ort zu breücksichtigen und vor allem auch ernst zu nehmen!

Allen Besuchern und Freunden des Strandbads wünschen wir eine erholsame Zeit!

Amtsblatt der Stadt Mannheim 12. März 2020

Strandbad Mannheim

Mit geänderter Satzung und neuen Grillregeln in die Saison 2020

Die neue Strandbad-Saison steht vor der Tür und es ist eine Neuerung deutlich zu erkennen. Die Stadt Mannheim installiert zwölfstationäre Grills auf der Wiese an der Promenade in einer neu definierten „Grillzone“. Zudem wurde die Satzung über die Benutzung des Strandbades der Stadt Mannheim vom 30. März 2010 überarbeitet und um Regelungen zum Grillen erweitert. Nach Beschluss des Gemeinderates gilt nun ab dem15. März 2020 die geänderte Strandbadsatzung. In den zurückliegenden Jahren hat insbesondere die Grillwiese am Strandbad eine überregionale Anziehungskraft entwickelt. Dies führte dazu, dass vor allem an Wochenenden und bei warmen Temperaturen bereits am frühen Morgen viele Besucherinnen und Besucher, teilweise in großer Gruppenstärke, aus der ganzen Metropolregion anreisten, um dort zu grillen und den Tag zu verbringen. Einher ging dieser Besuch meist mit verstärktem Aufkommen mobiler Grills und entsprechender Rauchentwicklung sowie Belästigung sowie regelmäßiger Verschmutzung der ganzen Anlage. Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden und Konflikte sowie Auswirkungen auf die Parksituation und andere Nutzergruppen sah sich die Stadt Mannheim veranlasst, eine Neuordnung der Grillwiese vorzunehmen, um auch künftig allen Besuchergruppen am Strandbad einen erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen. In Zukunft darf Grillgut nur noch an den festen Grillstationen zubereitet werden. Der Verzehr erfolgt außerhalb dieser Grillzone. Die neuen Grillstationen stehen den Besucherinnen und Besuchern des Strandbades von 6 bis 22 Uhr täglich unentgeltlich zur Verfügung. Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Eine Reservierung der Grills ist nicht möglich. Um sicher zu stellen, dass alle die Gelegenheit erhalten, die stationären Grills nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Grills nach Beendigung des Grillvorgangszügig freigeräumt werden. Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher des Strandbades auch nach der geänderten Strandbadsatzung sicher zu stellen, werden das Personal des Strandbades und unterstützend Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen über-wachen. Wer zum Beispiel zukünftig auf der Wiese mit einem mitgebrachten, eigenen Grill erwischt wird, begeht eine Ordnungs-widrigkeit und riskiert ein entsprechendes Bußgeld. Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit wird sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht. Durch die Beschränkung der nutzbaren Grills auf die zwölf stationären Grills der Grillzone und einer entsprechenden Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt. Da jetzt auch keine mobilen Grills, einschließlich Einweggrills, mehr erlaubt sind, ist der Rasen im Strandbad zudem besser vor Brandschäden geschützt und der Pflegeaufwand für die Grünfläche wird erheblich reduziert. Der überwiegende Teil der Liegewiese kann damit wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zur Verfügung stehen. Nochmals hinweisen möchte der Fachbereich Sport und Freizeit zudem auf das auch in die geänderte Strandbadsatzung aufgenommene Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt. Der Fachbereich appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbads, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Das Futter ist in den wenigsten Fällen gesund für die Tiere. Brot zum Beispiel enthält für Vögel zu viel Salz, das im Vogelmagen aufquillt. Durch das üppige Nahrungsangebot wächst die Population vor allem von solchen Arten, die heimische Arten verdrängen. Es werden nicht nur Ratten angelockt, sondern auch die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.

.|ps Weitere Informationen

gibt es unter www.mannheim.de/strandbadoder beim Fachbereich Sport und Freizeitüber das Service-Telefon unter 293-4004oder per E-Mail an fb52@mannheim.de.