Streit um Badeverbot am Strandbad: Stadt Mannheim braucht noch Zeit

Fristverlängerung beim Verwaltungsgericht erwirkt

Justiz

Mannheim. Jörg Schmidt ärgert sich. Er versucht seit langem, vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht das Badeverbot im Rhein am Mannheimer Strandbad zu kippen. Nun hat die Stadt zur Erwiderung auf seine Klage eine achtwöchige Fristverlängerung erwirkt. Das sei „ein Armutszeugnis“, kritisiert der frühere SPD-Stadtrat und Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. „Die Auseinandersetzung um das Badeverbot schleppt sich schon seit sechs Jahren dahin.“ Alle Argumente seien längst ausgetauscht und hätten sich nicht verändert.

Stark verkürzt: Die Stadt nennt das Schwimmen am Strandbad nach wie vor sehr gefährlich, vor allem wegen der Strömung und der Schiffe. Schmidt verweist dagegen auf frühere Jahrzehnte ohne Unfälle. Und die Wasserqualität – mit der das Verbot 1978 begründet wurde – habe sich nachweislich stark verbessert. Zudem erinnert der frühere VGH-Vize an das Recht zur Selbstgefährdung: Es gehöre nicht zu den Aufgaben des Staates, „den Einzelnen an einer ausschließlich ihn selbst gefährdenden Unternehmung zu hindern“.

Auch Antrag im Gemeinderat

Als Grund für die erwirkte Fristverlängerung teilt die Stadt dem „MM“ mit, man wolle Schmidts „Behauptungen“ mit neuen Stellungnahmen von Feuerwehr und DLRG kontern. Auf die Frage, ob es denn neue Erkenntnisse über die Gefahren des Badens im Rhein gebe, lautet die Antwort schlicht: „Nein.“ Zeit gehe indes keine verloren, wegen der hohen Belastung der Verwaltungsgerichte werde in der Sache ohnehin „frühestens 2022“ terminiert und entschieden. Schmidt hat in seiner Klage jedoch auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, damit es schneller geht – und weil ja alle Argumente sattsam bekannt seien.

Das Badeverbot soll nun auch Thema im Gemeinderat werden, die Mannheimer Liste hat eine Aufhebung beantragt. Zur Begründung wird ebenfalls in erster Linie auf die deutlich höhere Wasserqualität verwiesen. Die Menschen könnten nicht nachvollziehen, warum etwa in Brühl und Lampertheim das Schwimmen im Rhein erlaubt, hier jedoch untersagt sei, so der Fraktionsvorsitzende Achim Weizel.

Mannheimer Morgen – Steffen Mack