Wildes Grillen am Neckarauer Strandbad wird verboten

Wildes Grillen am Neckarauer Strandbad wird verboten

NAN 12.04.2019

Neue Regelungen für Mannheimer Freizeitstätte / Neue Fahrradbügel und Sonderregelung für Hundehalter

Am Strandbad startet die Saison 2019 mit einigen neuen Regelungen.

Screenshot 2019 04 11 NAN 04 19 indd NAN 04 19 pdf1Foto: Kranczoch

NECKARAU. „Die Grillplätze sind ein bisschen wenig, aber ansonsten sind wir mit dem neuen Konzept zufrieden“, resümiert die Vorsitzende des Mannheimer Strandbadvereins (MaStra), Gisela Korn-Pernikas. „Sehr erfreut sind wir, dass Hunde und Fahrräder nach wie vor in der Saison nicht ins Strandbad dürfen, denn das bringt sehr viel Unruhe rein.“ Man sei auch grundsätzlich damit einverstanden, dass das Grillen reduziert werde, aber mit nur einer Person als Aufsichtspersonal werde das nicht ausreichen, so die MaStra-Vorsitzende. Da seien Konflikte vorprogrammiert.

Was war passiert? Die Stadt will die Nutzung des Strandbads anpassen. Genauer und zusammengefasst: Das „wilde Grillen“ wird verboten und zwölf feste Grillstellen werden installiert, deren Nutzung festgeschrieben wird (siehe unten). Hunde und Fahrräder bleiben verboten, allerdings werden schon 2019 neue Bügel für Fahrräder außerhalb des Strandbads installiert. Zudem soll es eine Ausnahmeregelung für Hundehalter für den Besuch der Strandbadgaststätte geben. Zelten oder Campieren außerhalb des Campingplatzes sowie das Füttern von Vögeln und Tieren ist verboten. Die neuen Regeln sollen ab dem 15. März 2020 gelten.

 Hintergrund: Die häufigsten Verstöße, die durch die Mitarbeiter des Fachbereiches Sport und Freizeit beanstandet wurden, waren die Mitnahme von Fahrrädern und von Hunden auf das Strandbadgelände. Dies bestätigte sich auch aufgrund der Beschwerden, die während der Saison 2017 und 2018 im Fachbereich aufliefen und sich gegen diese beiden Verbote sowie die Beanstandung durch das Personal richteten. Den ermahnten Personen habe es dabei überwiegend an der Einsicht für eine Not-wendigkeit der beiden in der Zeit vom 15. März bis 15. Oktober jeden Jahres geltenden Verbote gemangelt. Darüber hinaus gab es Beschwerden über die mit der intensiven Nutzung der Grillwiese einhergehende Rauchbelästigung sowie die Verschmutzung der Anlage mit den Exkrementen der Wasservögel vor Ort. Das Verbot von Hunden während der Zeit 15. März bis 15. Oktober eines jeden Jahres bleibt bestehen, jedoch wird es versuchsweise möglich sein, auf Antrag eine Ausnahme vom Hundeverbot zu erteilen, um zum Beispiel den Besuch der Gaststätte (über einen gesonderten Zugang hinter dem Restaurant) zu ermöglichen.

 Das Mitbringen und Benutzen von mobilen Grills jeglicher Art ist ab der kommenden Strandbadsaison verboten. Als Alternative werden von Seiten des Fachbereiches Sport und Freizeit innerhalb eines nahe beieinander liegenden Bereiches auf der Grillwiese zwölf stationäre Grills auf drei „Grillinseln“ installiert (Erweiterung bei nachweislichem Bedarf möglich), die den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung stehen. Um sicherzustellen, dass alle Grillfreunde die Möglichkeit erhalten, diese stationären Grills zu nutzen, müssen die Grills nach Beendigung des Grillvorganges zügig freigeräumt werden. Es wird daher ein Verbot des Lagerns oder dauerhaften Verweilens (sich Niederlassens) innerhalb der Grillzone zu Zwecken, die über die Grillgutzubereitung hinausgehen, in die Satzung aufgenommen sowie ein Verbot, Pavillons, Grilltische, Grillbänke oder sonstige Sitzgelegenheiten innerhalb der Grillzone aufzustellen.

 Verstöße sollen mit Bußgeldern und Platzverweisen geahndet werden. „Wir gehen davon aus, dass sich das Grillen von alleine regulieren wird“, so Marcus Becker, Abteilungsleiter Sport und Freizeit der Stadt Mannheim. Eigens Personal werde zur Überwachung aber nicht abgestellt. „Da wird es sicher die ein oder andere Aufregung geben“, ist sich der Abteilungsleiter sicher. Angedacht sei auch die Einrichtung einer Spülstation, aber erst, nachdem man sich angeschaut habe, wie die Saison 2019/2020 gelaufen sei, so Becker weiter. Die Kosten der Umsetzung der Maßnahmen wie Errichtung von zwölf Grills und 40 Fahrradbügeln sowie notwendiger Fundamente, der Umsetzung der Ascheeimer und dem Abbruch des vorhandenen Grills belaufen sich auf voraussichtlich 66.400 Euro.

„Ich finde es gut, dass die Kinder nicht mehr eingenebelt werden“, so Brigitte Müller-Steim (CDU) vom Neckarauer Bezirksbeirat, der die Regelungen einhellig begrüßte. Vorschläge zur Änderung der Satzung kamen im Vorfeld auch aus Reihen des BBR. Übrigens: Seit 30. März ist die Buslinie 49 wieder in die Sommersaison gestartet. Die Busse pendeln an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 10.30 Uhr bis 20 Uhr im 20-Minutentakt zwischen den Haltestellen Rheingoldhalle und Strandbad. Montags bis freitags fahren die Busse von etwa 13.30 Uhr bis 20 Uhr ebenfalls im 20-Minutentakt. Montag bis Freitag sind die Busse bis zum 27. September unterwegs. An Wochenenden und Feiertagen fahren die Busse darüber hinaus bis ein-schließlich Sonntag, 27. Oktober. Danach übernimmt erneut das Ruftaxi.

Das weitere Procedere: Die Planungen werden im Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt am 18. September (öffentlich) beraten und sollen vom Gemeinderat am 22. Oktober (ebenfalls öffentlich) verabschiedet werden.

red/nco