Zwei Leserbriefe aus Mannheimer Morgen – 31.08.2019

Leserbriefe aus Mannheimer Morgen 31.08.2019

Keine Mutprobe, sondern Sommervergnüg

Leserbrief-Schreiber: Ulla Hofmann und Karl Gleisberg, Mannheim

Zum Artikel „Stadt will Grillzone im Grünen begrenzen“ vom 9. Juli:

Ich bin Herrn Jörg Schmidt für seine Verwaltungsklage gegen das Badeverbot am Strandbad ausgesprochen dankbar. Vielleicht eröffnet sich auf diese Weise den Mannheimern die Möglichkeit, im Strandbad tatsächlich wieder einmal zu baden. Bei einigem guten Willen müsste es doch möglich sein, dass unter Beachtung der Schifffahrtsrinne wenigstens in Ufernähe das Baden und Schwimmen erlaubt wird.

Es ist doch kaum zu glauben, dass es in einer Stadt, die an Rhein und Neckar liegt, am Flussufer keine Bademöglichkeit geben soll. Ich bin in meiner Jugend zusammen mit Freundinnen mehrfach vom Strandbad aus über den Rhein und wieder zurück geschwommen, was keineswegs eine Mutprobe war, sondern normales Sommervergnügen. Das war in den 1950er und 1960er Jahren. Seither ist die Schifffahrt schneller und schiffsreicher geworden, das stimmt. Aber am Strömungsverhalten des Rheins hat sich doch kaum etwas verändert.

Mit einem Bademeister und Absperrungen an Ort und Stelle müsste man doch wenigstens in Ufernähe baden können – statt neidvoll die Wildenten zu beobachten, die unser Strandbad mit oder ohne rechtliche Grundlage unbehelligt nutzen.

Ulla Hoffmann – Mannheim

 In geordneten Bahnen

Die Stadtverwaltung verteidigt das Badeverbot im Rhein neuerdings mit den Gefahren des Schiffsverkehrs und der Strömung. Die dazu gemachten Äußerungen haben mit der konkreten Situation des Rheins im Bereich des Strandbades leider wenig zu tun. Das wird am deutlichsten, wenn die Stadtverwaltung behauptet, wer am Strandbad bade, schwebe infolge der Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe in potenzieller Lebensgefahr. Dass das falsch ist, erkennt ein aufmerksamer Beobachter leicht; jeder Schwimmer weiß es. Die Verwaltung könnte es auch wissen, wenn sie im Wege der Amtshilfe fachlichen Rat bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder beim Institut für Gewässerkunde einholen würde.

Das hat sie bisher nicht getan und sich stattdessen auf Äußerungen von DLRG-Mitgliedern in der Presse gestützt, die das Strandbad erkennbar noch nie gesehen haben. Achtung DLRG: Das Strandbad in Mannheim hat keine Buhnen und als Flachufer auch keine Strudel, die Schifffahrtsrinne verläuft jenseits der Strommitte auf der Ludwigshafener Seite.

Mit einer gewissen Rechtfertigungstendenz in Bezug auf das Badeverbot wird der Rhein gerne als „gefährlichste Wasserstraße Europas“ oder „Autobahn für Schiffe“ bezeichnet. Das klingt nach Falschfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn. Tatsächlich aber verläuft der Schiffsverkehr auf dem Rhein in buchstäblich geordneten Bahnen, nämlich in der Fahrrinne und dem Fahrwasser rechts und links davon. Die Fahrrinne ist vermessen, kartiert, mit Radarsignalen markiert und durch die Rheinschifffahrts-Verordnung als verbindlicher Bezugspunkt für den Kurs der Schiffe vorgeschrieben.

Die Verordnung, die Lage der Fahrrinne und vor allem die geringe Wassertiefe im Badebereich des Strandbades verhindern im Zusammenspiel sehr effektiv, dass sich Schiffe in den Badebereich des Strandbades verirren und die dort Badenden gefährden. Damit kein Schwimmender auf die Idee kommt, in das Fahrwasser der Schiffe hinaus zu schwimmen, wäre es sinnvoll, einen Badebereich am Strandbad amtlich zu definieren und durch Bojen gemäß Rheinschifffahrts-Verordnung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt kennzeichnen zu lassen. Das wäre verbunden mit einem Befahrungsverbot für alle Motorfahrzeuge, was auch das bereits existierende Problem der Motorboote und Jetskier lösen würde.

Als treuer Freund des Strandbades wünsche ich mir sehr, dass die Stadtverwaltung über der ganzen Diskussion nicht länger die Augen davor verschließt, dass sich das Strandbad de facto schon als Badebetrieb etabliert hat und es sinnvoller ist, diesen in geordnete Bahnen zu lenken, als seine Existenz zu ignorieren.

Karl Gleisberg, Mannheim

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2YW4M51

Mannheimer Morgen, Samstag, 31.08.2019